Vorteile für Unternehmen
Der grundlegende Vorteil für den Unternehmer besteht in der Möglichkeit, eine Befreiung von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer von bis zu 45% der förderfähigen Investitionskosten zu erhalten. Die Unterstützung ist mehrjährig und gilt in der Regel für 12 Jahre, und im Falle von Investitionen, die größtenteils auf dem Gebiet einer Sonderwirtschaftszone angesiedelt sind – sogar für 15 Jahre.
Berechnen Sie Ihre VorteileBefreiung von bis zu
bis zu 45%
förderfähige Investitionskosten
geltende Förderung
12/15 Jahre
Wie funktioniert die Steuervergünstigung?
Die Entscheidung über die Gewährung von Unterstützung ist ein Instrument staatlicher Beihilfe, das Unternehmen ermöglicht, im Zusammenhang mit der Durchführung einer neuen Investition eine Befreiung von der Einkommensteuer (PIT) bzw. der Körperschaftsteuer (CIT) zu erhalten. Das Programm wird im Rahmen der Polnischen Investitionszone umgesetzt und umfasst Investitionen, die in ganz Polen realisiert werden.
Kriterien
Bei der Bewertung des Projekts werden zwei Arten von Kriterien analysiert.
Quantitative Kriterien
Bezieht sich auf die Mindesthöhe der Investition und hängt unter anderem von der Unternehmensgröße sowie vom Arbeitslosenstand im jeweiligen Landkreis ab. Für Mikro- und Kleinunternehmen kann dies sogar einige hunderttausend złotych betragen, für große Unternehmen hingegen von einigen bis zu mehreren zehn Millionen złotych.
Qualitativ
bewerten den Einfluss von Investitionen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region. Punkte werden u. a. für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entwicklung von Forschung und Innovationen, die Automatisierung der Produktion, die Zusammenarbeit mit lokalen Schulen oder für umweltfreundliche Maßnahmen vergeben. Um eine Förderentscheidung zu erhalten, muss das Projekt eine Mindestpunktzahl erreichen.
Schritt für Schritt
Wie gestaltet sich der Prozess?
Kleine und mittlere Unternehmen können den vereinfachten und beschleunigten Weg zur Erlangung einer Förderentscheidung im Rahmen der Polnischen Investitionszone nutzen. Der Prozess ist so konzipiert, dass er möglichst einfach ist, und die meisten Formalitäten werden mit Unterstützung der Experten der Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna durchgeführt.
Erstberatung mit LSSE
Zu Beginn legt der Unternehmer die grundlegenden Annahmen der Investition dar – deren Umfang, Standort sowie die geplanten Aufwendungen. Dies kann der Erwerb von Maschinen, der Ausbau einer Produktionsstätte, die Modernisierung einer Fertigungslinie oder die Einführung einer neuen Dienstleistung sein. Wichtig ist, dass die Investition in einem bestehenden Betrieb realisiert werden kann – auf eigenem Firmengelände, ohne dass der Erwerb einer neuen Immobilie erforderlich ist. Die Experten von LSSE prüfen, ob das Projekt der Definition einer neuen Investition im Rahmen der PSI entspricht. Dabei wird überprüft, ob die Tätigkeit förderfähig ist und ob die Investition die Mindestanforderungen erfüllen kann. In diesem Stadium erhält der Unternehmer eine vorläufige Information über die Möglichkeit, eine Vergünstigung zu erhalten. Ebenfalls wird die potenzielle Höhe der Förderung geschätzt – bis zu 45% der förderfähigen Kosten. Der entscheidende Vorteil dieses Schrittes ist eine schnelle, praxisorientierte Bewertung ohne unnötige Formalitäten. Dadurch weiß das Unternehmen bereits zu Beginn, ob es sinnvoll ist, die nächsten Schritte zu gehen.
01
Einreichung des Antrags
Nach der positiven Bewertung bereitet der Unternehmer den Antrag auf Erteilung der Entscheidung über die Unterstützung vor. Dieser Prozess erfolgt mit Unterstützung von LSSE, was die Formalitäten erheblich vereinfacht. Im Dokument werden die Investition, ihre Ziele sowie die geplanten wirtschaftlichen Effekte beschrieben. Es werden auch die förderfähigen Kosten sowie der Zeitplan der Umsetzung berücksichtigt. Ein wichtiger Bestandteil ist die Darstellung der Auswirkungen der Investition auf die Entwicklung des Unternehmens und der Region. In diesem Stadium handelt der Unternehmer nicht allein – LSSE unterstützt ihn bei der Zusammenstellung der Daten und der korrekten Ausarbeitung der Dokumentation. Dadurch wird das Risiko formeller Fehler minimiert. Ein gut vorbereiteter Antrag beschleunigt den weiteren Prozess deutlich.
02
Prüfung des Antrags
Der Antrag unterliegt einer detaillierten Analyse nach zwei Kriteriengruppen: quantitativen und qualitativen Kriterien. Das quantitative Kriterium betrifft den Mindestinvestitionswert, der für KMU relativ niedrig sein kann – bereits ab einigen hunderttausend PLN. Die qualitativen Kriterien bewerten den Einfluss des Projekts auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Punkte werden u. a. für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Automatisierung, Innovationen oder die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen vergeben. Das Projekt muss die geforderte Punktegrenze erreichen, um Unterstützung zu erhalten. LSSE prüft die Unterlagen und bestätigt die Erfüllung der Voraussetzungen. Der gesamte Prozess ist transparent und basiert auf klar definierten Regeln. In diesem Stadium ist dem Unternehmer vollständig bewusst, welche Bedingungen er erfüllen muss.
03
Erteilung der Förderentscheidung
Nach positiver Bewertung erteilt LSSE im Namen des Ministers für Entwicklung und Technologie die Entscheidung. Das Dokument legt die maximale Höhe der staatlichen Beihilfe sowie die Bedingungen ihrer Nutzung fest. Ebenfalls aufgeführt sind die Verpflichtungen des Unternehmers, wie etwa der Investitionswert oder der Zeitraum der Aufrechterhaltung. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen mit der Umsetzung des Projekts beginnen und die Steuererleichterung in Anspruch nehmen. Die Befreiung von der PIT oder der CIT gilt über viele Jahre – in der Regel 12 oder 15. Das bedeutet eine reale Senkung der Investitionskosten und eine Verbesserung der Rentabilität. Die Entscheidung schafft langfristige Stabilität und Planbarkeit der Finanzen. In der Praxis wird sie zu einem der zentralen Instrumente der Unternehmensentwicklung.
04
Was ist eine Steuervergünstigung, und was
ist sie nicht?
Es handelt sich um eine Steuervergünstigung für eine neue Investition
Am wichtigsten ist der Investitionsplan: Erweiterung, neues Werk, Halle, Produktionslinie, Maschinenpark oder ein anderes Entwicklungsprojekt.
Diese Lösung steht auch KMU zur Verfügung.
Von der Vergünstigung können sowohl Mikro-, kleine und mittlere als auch große Unternehmen profitieren.
Dies ist ein Instrument, das über Jahre hinweg genutzt werden kann.
Die Förderentscheidung wird für einen befristeten Zeitraum erteilt, in der Regel für 12 bis 15 Jahre, abhängig vom Standort und der Intensität der öffentlichen Beihilfe.
Diese Lösung kann unabhängig vom Standort in Anspruch genommen werden.
Die Polska Strefa Inwestycji ist landesweit tätig, sodass ein Unternehmen nicht im Gebiet der LSSE ansässig sein muss, um Unterstützung zu beantragen.
Dies ist ein konkretes Instrument zur Senkung der Investitionskosten.
Für den Unternehmer bedeutet dies nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch eine höhere Rentabilität des Investitionsprojekts und eine verbesserte Planungssicherheit.
Dies ist kein Barzuschuss, der auf Ihr Konto überwiesen wird.
Die Investitionszulage wirkt nicht wie ein klassischer Zuschuss. Es handelt sich um eine Befreiung von der Einkommensteuer, die Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrer Entscheidung zur Inanspruchnahme von Förderung nutzen.
Dies ist keine Steuervergünstigung für beliebige Ausgaben im Unternehmen.
Es handelt sich nicht um sämtliche Betriebskosten oder die täglichen Ausgaben des Unternehmens. Der Mechanismus stützt sich auf eine neue Investition und auf anrechenbare Kosten.
Dies ist keine Befreiung von der vollständigen Besteuerung des Unternehmens.
Die Befreiung bezieht sich auf bestimmte Einnahmen aus der von der Entscheidung erfassten Tätigkeit und nicht auf sämtliche steuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens.
Dies stellt keine Einschränkung für andere Unterstützungsformen dar
Die Steuererleichterung schließt andere Unterstützungsoptionen nicht aus, wie Kredite, Zuschüsse und Förderungen für Forschung und Entwicklung (F&E)
Fallstudien
Unternehmen, die Förderbescheide
erhalten haben
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
zu unserer Steuervergünstigung.
Haben Sie eine weitere Frage? Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.










