Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite der Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.

Die Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Internetseite gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen.

Adresse der Internetseite: https://lsse.eu

Konformitätsstatus

Die Internetseite ist teilweise konform mit dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten oder Ausnahmen.

Nicht zugängliche Inhalte

  • – Einige herunterladbare Dokumente sind möglicherweise nicht digital zugänglich (z. B. Scans, nicht maschinenlesbare PDF-Dateien).
  • – Einige Fotos und Grafiken verfügen möglicherweise nicht über alternative Beschreibungen (ALT-Texte).
  • – Nicht alle Bedienelemente sind vollständig über die Tastatur zugänglich.

Es werden Arbeiten zur schrittweisen Beseitigung der festgestellten Barrieren durchgeführt.

Datum der Erstellung der Erklärung

Die Erklärung wurde erstellt am: 8.07.2025
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LSSE S.A. durchgeführt wurde.

Rückmeldungen und Kontaktdaten

Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Internetseite kontaktieren Sie bitte:

Aufsichtsorgan: Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.
E-mail: sekretariat @lsse.eu
Telefon: +48 76 727 74 70

Auf demselben Wege können Anträge auf Bereitstellung nicht zugänglicher Informationen sowie Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit eingereicht werden.

Verfahren

Jede Person hat das Recht auf:

  • – die Meldung einer Anmerkung zur digitalen Zugänglichkeit der Seite oder eines ihrer Elemente,
  • – das Einreichen eines Antrags auf Gewährleistung der digitalen Zugänglichkeit der Seite oder eines ihrer Elemente,
  • – das Beantragen der Bereitstellung von Informationen in alternativer Form.

Der Antrag sollte enthalten:

  • – Angaben zur meldenden Person,
  • – Angabe der Seite oder des Seitenelements, auf das sich der Antrag bezieht,
  • – Kontaktmöglichkeit.

Wenn die öffentliche Stelle die Zugänglichkeit oder einen alternativen Zugang zu der Information nicht innerhalb von 7 Tagen gewährleistet, kann die antragstellende Person Beschwerde einreichen bei:

Rzecznik Praw Obywatelskich
https://www.rpo.gov.pl